Gewerbliche Nutzung von Ferienimmobilien Steuern optimieren durch das richtige Modell

Gewerblich genutzte Ferienimmobilien: steuerwirksame Kapitalanlage

Um die Vorteile, die das Steuergesetz bietet, optimal zu nutzen, ist es besonders wichtig, die wirtschaftlichen Grundlagen und steuerlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten. Dazu gehört die gewerbliche Nutzung.

Gewerblich genutzte Ferienimmobilien: Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht

Dient die Ferienimmobilie nicht hauptsächlich zur Eigennutzung und erfolgt die Vermietung des Objekts unter kaufmännischen Gesichtspunkten, ("Gewinnerzielungsabsicht"), können die Mieteinnahmen und die Kosten des Objekts (z.B. Werbungskosten, Grundsteuer, Müllgebühren, Heizung, Strom und Gebäudeversicherung) als gewerbliche Einkünfte und Ausgaben angesetzt werden.

Vermietung mit Betreibermodell

Ist klar zu erkennen, ob die Ferienimmobilie

  • mit Hilfe professioneller Partner vermietet und verwaltet wird (Betreibermodell)?
  • als Teil eines Hotel- oder parkähnlichen Anlagenmodells entwickelt und vermarktet wird?

Gewerbliche Nutzung einer Ferienimmobilien: steuerlich akzeptable Renditeberechnung des Objekts erfolgen.

Hier zum zum Berechnungsbeispiel klicken.

Eine abschließende Einstufung sollte im Einzelfall immer von einem Steuerfachmann unterstützt werden.

Umsatzsteuer einer gewerblich genutzten Ferienimmobilie

Kauf und Umsatzsteuer

Wenn Ihre Ferienimmobilie unter die gewerblichen Nutzung fällt, ist beim Kauf einer Objekts im Inland keine Mehrwertsteuer zu bezahlen, bzw. stünde dagegen die Vorsteuer für gewerbliche Ausgaben. Liegt die Ferienimmobilie im Ausland, fällt keine deutsche Umsatzsteuer an. Link zu Preisangabe in Deutschland

Vermietungserlöse

Für den erhaltenen Mieterlös besteht Umsatzsteuerpflicht nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) in Höhe von 7%. Die Einnahmen aus der Vermietung werden in der Einkommensberechnung (gewerbliche Einnahmen) berücksichtigt.

Kosten

Entstehende Kosten für die Ferienimmobilien und die enthaltene Vorsteuer können dann im steuerlichen Ausweis angesetzt werden.

Ihr Steuerfachmann kann die Abrechnungen und den steuerlichen Ansatz sach- und fachgerecht behandeln. Wichtig ist, dass der Partner (Betreiber) Ihrer gewerblich genutzten Ferienimmobilie Erfahrung und Sorgfalt mitbringt.

Teilweise Eigennutzung einer gewerblich genutzten Ferienimmobilie

Ferienimmobilien, die überwiegend der gewerblichen Nutzung unterliegen, können dennoch von Ihnen selbst genutzt werden - unter Anerkennung des gewerblichen Status. Fragen, die bei einer teilweisen Eigennutzung durch Dokumentation beantwortet werden sollten:

  • Wird Ihr Objekt tatsächlich vermietet?
  • In welchen Zeiten wird Ihr Objekt durch Sie selbst genutzt?
  • Existiert für ihr Objekt eine Prognoserechnung für die Gewinnerzielung?

**Es ist von Vorteil, wenn Ihr Betreiber-Partner solche Dokumentationen für Sie erstellt: Link zu Prognoserechnung hier klicken.

Angebote für Ferienimmobilien zur gewerblichen Nutzung siehe unten!

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